Datenschutzverordnung
Einwilligungserklärung ab 25.05.2018 / Mai 2020 nach der aktuellen Corona Lage überarbeitet
Die Europäische Union legt die neue Datenschutz- Grundverordnung ab 25. Mai fest. Alle Unternehmen sind verpflichtet, diese Einzuhalten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Die DSGVO hat das Ziel, Richtlinien zu definieren und die alten Richtlinien zu ersetzen, die besseren Schutz von Personenbezogenen Daten sicherstellen.
Für Beautystudios ist das besonders interessant, da diese personenbezogene Daten von Kunden erfassen. Diese sind neben den Kontaktdaten und medizinischen Informationen, wie zb. Allergien. Hierzu gehören auch die Bild Dokumentation wie zb. beim Nageldesign, was auf Facebook oder ähnlichen Internetplattformen, zu Werbezwecken genutzt werden.
Diese Daten werden sorgfältig und separat aufbewahrt. Die Prüfung auf Richtigkeit der Daten, ist in regelmäßigen Abständen wichtig. Die Löschung der Daten erfolgt, sofern die Kunden (m/w) das Verhältnis beenden.
Hierzu werden zur Dokumentation ein Kundendatenblatt im Studio erfasst. Dies wird nur in schriftlicher Form verarbeitet. Keine Weitergabe an Dritte. Digital werden nur die Telefonnummern erfasst, die über ein extra Studiotelefon und Studio Handy laufen.
Die erfassten Daten (Namen/ Adresse/ Telefonnummer) müssen zu Steuerzwecken mindestens zehn Jahre gespeichert werden. Der Anamnesebogen wird unverzüglich nach dem beenden des Kundenverhältnisses gelöscht.
Für den Kundenkontakt, egal auf welcher Ebene (telefonisch/ WhatsApp/ Facebook etc.) benötigen wir eine schriftliche Einwilligung. Ebenso für den Anamnesebogen und Genehmigung für die Dokumentation per Foto.
Widerrufsrecht
Das Kundendatenblatt kann jederzeit widerrufen werden, dies ist allerdings nur in schriftlicher Form möglich.